Das Gesetz wurde als Artikel 1 des G v. 26.2.2007 | 179 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 5 Satz 1 dieses G iVm Bek. v. 1.3.2007 | 251 am 1.3.2007 in Kraft getreten und zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2814) geändert. Also noch ganz frisch sozusagen ;-)
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